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News zum Garagenflohmarkt

Anmeldungen zum Flohmarkt sind ab sofort möglich (hier klicken)

Teilnahmebedingungen und Marktordnung für Garagenflohmarkt in Laer am 04.05.2025

Teilnahme

Mit der Anmeldung und der darauffolgenden Anmeldebestätigung wird die Teilnahme verbindlich. Der Anbieter erkennt die Teilnahmebedingungen an. Jeder Aussteller erklärt mit seiner Teilnahme die Kenntnisnahme und sein Einverständnis mit allen Teilnahmebedingungen. Anmeldungen bitte an Verena Zimmer richten:

Per Mail: verena74@gmx.de

Per Telefon: 02554/919577

à Verkauft werden kann im Prinzip alles, was noch brauchbar ist:
Hausrat, Kleidung, Spielzeug, Bücher, Deko-Artikel, Antiquitäten, Fahrräder und „Krims-Krams“ aller Art.

Rücktritt

Bei Verhinderungen jeglicher Art sind diese per Mail an verena74@gmx.de bekannt zu geben. Ein kostenfreier Rücktritt ist nur bis zum 14.04.2025 möglich. Danach werden 100 % der Standmiete fällig. Der Veranstalter macht somit die ihm tatsächlich entstandenen Ausfallkosten bzw. eine pauschalisierte Entschädigung gem. § 651 i BGB geltend.

Standmiete

Die fällige Standmiete von 8,- Euro ist auf folgendes Konto zu überweisen:

Kontoinhaber: Laer bewegt e.V.
Kreditinstitut: Volksbank Ochtrup Laer
IBAN: DE 20 4016 4618 5150 9000 00
Betreff: Garagenflohmarkt / Nachname des Teilnehmers

Alternativ kann die Gebühr in der DORFINFO Laer & Holthausen, Pohlstr. 17b, 48366 Laer entrichtet werden. Öffnungszeiten: Di., Do., Fr.: 9-11 Uhr; Do.: 15:30 – 17:30 Uhr

Oder per Paypal an info@laer-bewegt.de geschickt werden.

Die Zahlung hat spätestens bis zum 14.04.2025 zu erfolgen.

Standaufbau/Kennzeichnung

Der Standaufbau und Abbau erfolgt durch die Teilnehmer in Eigenverantwortung. Dabei sollte die Bezeichnung „Garage“ nicht wörtlich genommen werden. Auch Höfe, Einfahrten, private Parkplätze, Keller oder Gärten können als Verkaufsflächen dienen. Mit dem Aufbau sollte rechtzeitig vor Marktbeginn begonnen und beim Veranstaltungsbeginn abgeschlossen sein.
Nicht genutzt werden dürfen öffentliche Flächen und Plätze, Bürgersteige oder Grünstreifen.
Die Stände dürfen weder die Verkehrssicherheit, die Fluchtwege noch die Brandschutz- bzw. -Meldeeinrichtungen in deren Funktion beeinträchtigen. Der Anbieter ist haftbar für selbstverschuldete Schäden. Für die Beaufsichtigung seines Standes hat der Anbieter selbst zu sorgen. Eine auffällige Kennzeichnung des Standes ist empfehlenswert.

Öffnungszeiten

Die Öffnungszeit für das Publikum des Garagenflohmarktes ist am 04.05.2025 von 10.00 – 17.00 Uhr, Abweichungen werden bekannt gegeben.

Verkauf von Lebensmitteln / Eintragung als öffentliches WC

Den Teilnehmern ist es gestattet während der Veranstaltung Speisen und Getränke (kein Alkohol) zu verkaufen. Hierüber ist der Veranstalter in Kenntnis zu setzen. Eine Information über diesen Verkauf wird vom Veranstalter in die Bewerbung des Flohmarktes mit aufgenommen und auf dem Lageplan kenntlich gemacht. Gleiches gilt für das Zugänglichmachen von WC-Anlagen.

Haftung und Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen

Das öffentliche Abspielen von Musik ist gemäß den GEMA – Bestimmungen gebührenpflichtig. Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass jeder Teilnehmer für die Einhaltung aller GEMA – Bestimmungen Eigenverantwortung trägt und gegebenenfalls die Gebühren zu entrichten hat. Seitens des Veranstalters erfolgt keine öffentliche gebührenpflichtige Musikvorführung. Eine Haftung des Veranstalters wird ausgeschlossen.

Pflichten / Rechte / Haftung des Veranstalters

Der Veranstalter verpflichtet sich zur Schaffung aller notwendigen Voraussetzungen zur Durchführung der geplanten Veranstaltung (Werbung, Presse). Mit dem Eintritt dieser Bedingungen ist der Veranstalter an sein Angebot gebunden. Der Veranstalter sorgt für:

· Flyer mit Kennzeichnung aller Verkaufs- und Verzehrstände auf einer Karte

· Entwurf, Druck und Verteilung von Plakaten und Flyern im lokalen Raum

· Pressemitteilungen

· Werbung auf Facebook, Instagram und weiteren Kanälen

Wenn die Durchführung einer geplanten Veranstaltung aufgrund behördlicher Hindernisse nicht stattfinden kann, erfolgt umgehende Information. Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung abzusagen. Schadenersatzansprüche gegen den Veranstalter wegen des Ausfalls einer geplanten Veranstaltung werden zwischen den Vertragspartnern ausgeschlossen. Für Personen- oder Sachschäden übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Verkehrssicherungspflicht der Standfläche wird dem Teilnehmer übertragen. Eine Mitverantwortung des Veranstalters bezüglich urheber-, straf- oder zivilrechtlicher Konsequenzen, die aus dem Warenangebot der Anbieter resultieren könnten, wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Der Veranstalter übt das Marktrecht für die Teilnahme aus. Bei Nichtbefolgung der Anweisung des Veranstalters erfolgt der Ausschluss von dessen zukünftigen Veranstaltungen. Abweichungen werden bekannt gegeben.